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BVerwG, 28.11.1997 - 1 B 233.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Formulierung einer konkreten Rechtsfrage als Voraussetzung der Revisionszulassung - Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht bei Absehen von der Beweiserhebung durch das Gericht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1997 - 17 A 1683/96
- BVerwG, 28.11.1997 - 1 B 233.97
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96
Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem …
Das Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO ) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 28. November 1997 - BVerwG 1 B 233.97 -).